Anzeige erstatten
Zum Thema "Anzeige erstatten":
Ein Polizist in Halle (Anruf bei der dortigen Dienststelle) empfahl mir am 28.12.2005, bei einer lokalen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. In Halle laufen bereits Ermittlungen und die Anzeigen aus ganz Deutschland werden nach Halle weitergeleitet, da dort der Sitz der Firma ist.
Man kann auch online Anzeige erstatten, aber ich habe persönlich Anzeige erstattet, da so alle Rückfragen der Polizei direkt geklärt werden können. Dauert allerdings etwa eine Stunde.
Die Benutzerin "Polizistin" im WinFuture-Forum empfiehlt, zur Kripo zu gehen und dort die Anzeige aufnehmen zu lassen, da man sich dort besser mit diesen Sachen auskennt, als auf "normalen" Polizeidienststellen.
Im Snakecity-Forum wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man zuerst die Lieferung anmahnen bzw. vom Kauf zurücktreten müsse, bevor man das Geld zurückfordert bzw. eine Anzeige erstattet. Meiner Meinung nach hat das aber keinen Sinn, da keine Adresse existiert, über die man die "Firma" erreichen kann. Auch für einen Mahnbescheid braucht man eine Adresse...
Weiteren Foren-Postings habe ich entnommen, dass es eine "Sammelklage" in Deutschland nicht gibt. Es sei aber sinnvoll, sich gemeinsam von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Wenn ich das richtig verstehe, müssen erst die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sein, um einen Schuldigen zu ermitteln, von dem dann anschliessend das Geld zurückgefordert werden kann. Bitte korrigiert mich, wenn ich hier was falsches wiedergebe!
Ich habe eben folgenden Text von Markus Sprenger zur Veröffentlichung erhalten:
Hallo Herr Wassen,
ich bin selbst Geschädigter in dieser Angelegenheit (€ 443,70,- - Nr. 136
der Liste).
Nach einem Anruf bei den Kollegen (bin selbst Polizeibeamter) in Halle wurde
mir ausdrücklich versichert, dass man nicht gegen "Unbekannt" ermittle,
sondern es sich bereits um namentlich bekannte Personen handele.
Das bedeutet, dass die Personalien des / der Täter feststehen.
Aus Datenschutzgründen werden die Personalien derzeit natürlich nicht
bekannt gegeben, das ist gängige Praxis.
Wer sich anwaltlich vertreten läßt, kann durch seinen Anwalt Akteneinsicht
beantragen und erhält damit auch die Personalien des/der Täter (Nach Abschluss
der Ermittlungen durch die Polizei).
Auf meine konkrete Nachfrage wurde mir geraten, keine Online-Anzeige,
sondern eine übliche Anzeige in "Papierform" zu erstatten.
Die Laufzeit der Anzeige bis zur zentralen Bearbeitung in Halle ist kein
Problem, da die Bearbeitung solcher Seriendelikte bis zur Abgabe an die
Staatsanwaltschaft ohnehin einige Zeit beansprucht.
Daher rate ich auch dringend allen anderen Geschädigten Anzeige zu
erstatten, da sich die Bestrafung auch nach der Anzahl der Einzeltaten und der
Schadenshöhe bemisst.
Eine Anzeigenerstattung muss nicht unbedingt bei der Kripo erfolgen, da der
Sachverhalt bei der Aufnahme keine speziellen kriminalistischen Fähigkeiten
erfordert.
Der EMail - Verkehr sollte entweder in Papierform oder Dateiform auf
Datenträger als mögliches Beweismittel mitgeliefert werden.
Weiterhin wurde auf Nachfrage mir geraten, die Anzeige gegen die beiden
bekannten Namen Nagel bzw. Am Mihr zu erstatten und nicht gegen "Unbekannt".
Entgegen allen möglichen Spekulationen, die schon im Netz geäußert wurden,
bedeutet das NICHT, dass die beiden tatsächlichen Namensträger auch die
Tatverdächtigen sein müssen!
Ich bitte das zu berücksichtigen!
Soweit zur strafrechtlichen Seite dieses Falls, zivilrechtlich (also
Schadensersatz) hat damit erstmal nichts zu tun und muss von jedem Einzelnen
eingeklagt werden.
Wie richtigerweise im Netz gepostet wurde, sind dabei Sammelklagen in
Deutschland nicht möglich.
Es macht aber Sinn, sich zusammen zu schließen und nicht viele einzelne
Anwälte mit Mandaten zu versorgen, sondern einige wenige Anwälte mit dieser Sache
zu betrauen. Es empfiehlt sich da eine Sozietät mit Fachanwälten für
Internetrecht. (z.B. Rosenbaum und Partner in Köln)
Aus meiner Sicht macht es auch Sinn zu überprüfen, ob alle anderen
Beteiligten, wie Provider oder die Commerzbank ihren Sorgfaltspflichten genügt haben.
Sie könnten ggfls. bei Verschulden auch haftungsrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden.
Aber auch das sollte durch einen Anwalt geprüft werden.
Mit freundlichem Gruß,
Markus Sprenger
Ingo Hansen schlägt vor:
Wendet euch an den Ombudsmann der privaten Banken.
Das ist eine Art Schiedsstelle (kostenlos) als Vorstufe (Abwendung) von
Rechtstreitigkeiten.
Hier der Link:
http://www.bankenverband.de/ombudsmann
Dort gibt es einen Entwurf zum Download, den man mit seinem, Anliegen ausfüllen
kann!
Ob das was nützt?
Keine Ahnung, aber es schadet jedenfalls nicht.
Und wenn viele so vorgehen, können die das nicht einfach ignorieren.
Ich habe mein Schreiben abgesendet und auf mangelnde
Sorgfaltspflicht/Fürsorge... der Bank hingewiesen.
Ich denke die Bank hätte merken müssen, dass etwas nicht stimmt (natürlich nur
mein subjektiver Eindruck)!
Anmerkung 27.2.2006: Der Ombudsmann hat mittlerweile erklärt, dass er nicht zuständig ist, da er nur bei Steitigkeiten zwischen Banken und ihren Kunden vermittelt.
Aussage der Polizei zum Stand der Ermittlungen (Anfrage am 27.12., Antwort vom 8.1., kopiert aus WinFuture-Forum): Sehr geehrter Herr XXXXXXX, bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Nach Bekannt werden der Betrugsstraftaten im Dezember 2005 wurden sofort alle möglichen Maßnahmen zur Feststellung der oder des Täters über die Staatsanwaltschaft Halle eingeleitet. Da mittlerweile die Internetseiten gesperrt wurden, ist eine Gefahr für weitere Geschädige gebannt. Es erfolgten Mitteilungen über Funk, Fernsehen und Presse. Die Ermittlungen hier in der PD Halle laufen auf Hochtouren. Alle Geschädigte erhalten einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang des Verfahrens. Ich bitte Sie zunächst von weiteren Fragen Abstand zu nehmen, da wegen der Vielzahl an Geschädigten nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können. MfG Schneck, KHK